COMPLYANT v2026.2: das Sommer-Update ist online

Mit dem Sommer-Update v2026.2 sind die Rechtsänderungen aus dem ersten Halbjahr 2026 in COMPLYANT und im ESG Legal Compass abgebildet. Verfügbar seit 28. August 2026.
von Niklaus Renner
1. September 2026
Von Phillip Weis
1. September 2026

Der Rechtsbestand in COMPLYANT wird laufend nachgeführt. Mit v2026.2 sind die betrieblich relevanten Änderungen aus den Publikationen von Januar bis Juli 2026 eingearbeitet, im Standardumfang ebenso wie im ESG Legal Compass. Wie stark Sie das betrifft, hängt davon ab, welche Themen für Ihren Betrieb hinterlegt sind. Hier die wichtigsten Punkte.

Das Update auf einen Überblick

Version:v2026.2, «Sommer-Update»
Verfügbar seit:28. August 2026
Module:COMPLYANT Standardumfang und ESG Legal Compass
Rechtsstand:Publikationen von Januar bis Juli 2026
Technischer Release Juli 2026erweiterte Benutzerverwaltung und neue Tag-Funktion

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die SUVA hat die MAK- und BAT-Werte für 2026 angepasst. Deutlich tiefer liegen die Grenzwerte unter anderem bei anorganischen Bleiverbindungen, bei Diisocyanaten, bei verschiedenen Lösungsmitteln und Gasen sowie bei krebserzeugenden quarz- oder holzstaubhaltigen Feinstäuben. Betroffene Betriebe sollten ihre Stoffinventare, Expositionsbeurteilungen, Messkonzepte, Schutzmassnahmen und die arbeitsmedizinische Überwachung überprüfen.

Die Dosimetrieverordnung wurde per 1. März 2026 total revidiert, mit neu gefassten Anforderungen an Dosimetriesysteme und an die Ermittlung der Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen.

Seit dem 1. Juni 2026 gelten branchenspezifisch angepasste Ausnahmen für Nacht- und Sonntagsarbeit in der beruflichen Grundbildung, relevant unter anderem für Gastgewerbe und Hauswirtschaft, Bäckereien und Confiserien, Lebensmitteltechnologie sowie Fleischfach.

Umwelt, Chemikalien und Produkte

Seit dem 1. April 2026 sind die Regeln für Baubewilligungen und Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten konkretisiert. Im Zentrum stehen die Immissionsgrenz- und Planungswerte sowie die gesetzlich geregelten Ausnahmen.

Bei der VOC-Lenkungsabgabe wurde per 1. Juni 2026 eine Regulierungslücke geschlossen. Unternehmen mit wirksamer Emissionsreduktion können bei erfüllten Voraussetzungen auch bei rückwirkenden Nachforderungen Anspruch auf Rückerstattung oder Befreiung haben.

Weitere Anpassungen erfuhren  die Pflanzenschutzmittelverordnung sowie die Kontaminantenverordnung in Bezug auf die Harmonisierung mit EU-Recht.

Energie und Ressourceneffizienz

Seit dem 1. Juli 2026 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach Marktpreisen, wenn sich Produzent und Netzbetreiber nicht einigen. Für bestehende Anlagen ohne Smart Meter gilt längstens bis Ende 2027 eine Übergangsregel. Der Beschleunigungserlass im Energiegesetz vereinfacht seit dem 1. April 2026 die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse, und die schweizerische Energieetikettenpflicht für Kaffeemaschinen entfällt.

Aussenhandel und Logistik

Anhang 7 der Güterkontrollverordnung wurde per 1. Juli 2026 neu gefasst. Er listet die Staaten, für die ordentliche Generalausfuhrbewilligungen erteilt werden können. Exportierende Unternehmen sollten ihre Länderlisten und Bewilligungsprozesse damit abgleichen.

Beim Einfuhrverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze wurden die Übergangsfristen verlängert, für die Einfuhrbestimmungen bis Mitte 2029 und für die Verkaufsbestimmungen bis Mitte 2030. Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark relevant: Auf- und Ablastungen von Nutzfahrzeugen sowie Bewilligungen für Ausnahmetransporte wurden per 1. Juli 2026 angepasst, und Tiertransporte sind neu auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen möglich.

Neu im ESG Legal Compass

Drei Themenkreise sind dazugekommen.

Greenwashing und ESG-Kommunikation. Das Schweizer UWG verbietet Angaben zur Klimabelastung von Unternehmen, Produkten oder Leistungen, wenn diese nicht auf objektiven und überprüfbaren Grundlagen beruhen. In der EU verlangt die Richtlinie 2024/825 eine systematische Validierung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und schränkt fragwürdige Nachhaltigkeitssiegel sowie bestimmte Kompensationsaussagen ein. Der Gesetzgebungsprozess zur Green Claims Directive ist politisch umstritten, an der Richtung ändert das nichts.

Zwangsarbeit in Lieferketten. Die Forced Labour Regulation verbietet Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, bei der Einfuhr, bei der Bereitstellung auf dem EU-Markt und beim Export. Behörden können Untersuchungen durchführen, Produkte vom Markt nehmen, verbieten oder deren Rückruf anordnen. Lieferantenbewertungen, Due-Diligence-Prozesse und Dokumentationspflichten gewinnen entsprechend an Gewicht.

Dual Use und Exportkontrolle. Die EU-Verordnung 2021/821 erweitert die Anforderungen an Exportkontrolle, Endverwendungsprüfung und interne Compliance-Systeme, mit besonderem Gewicht auf Catch-All-Kontrollen, Cyber-Überwachungsgütern und Menschenrechtsrisiken. In der Schweiz verlangen GKG und GKV für zahlreiche Güter eine Bewilligung, und auch nicht gelistete Güter können bewilligungspflichtig werden.

Was Sie im System sehen

Die neuen und geänderten Anforderungen sind Ihrem Rechtskataster zugeordnet.

Fürs Updating Ihres Nachweises überprüfen Sie die Erfüllung der punktuell geänderten Anforderungen komfortabel mittels Filtermaske.

Mit dem technischen Release vom Juli 2026 kann der Administrator zusätzliche Administratoren definieren sowie Standort- und Bearbeitungsrechte vergeben, etwa ein reines Leserecht. Neben der Rechtevergabe gibt es neu Tags, also frei benennbare und farbige Attribute, die sich einzelnen Fragen zuweisen lassen und nach denen gefiltert werden kann. Für die Bearbeitung des Sommer-Updates ist das praktisch: Sie markieren die betroffenen Anforderungen einmal, etwa als «zu prüfen», und arbeiten die gefilterte Liste danach ab.

Was jetzt zu tun ist

  1. Rechtskataster und betroffene Prozesse nach Geltungsbereich, Inkrafttreten und Verantwortlichkeit aktualisieren.
  2. Gezielte Compliance-Checks durchführen für MAK und BAT, VOC, Energieeinspeisung, Lärm und Bau sowie Exportkontrolle.
  3. Arbeitsanweisungen, Schulungen, Mess- und Nachweisdokumentation sowie Verträge und Tarife anpassen.
  4. Übergangsfristen bis 2027 beziehungsweise 2029 und 2030 terminieren und durch Verantwortliche überwachen lassen.

Über den Autor

Phillip Weis
Fachperson Compliance Management, Auditor

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