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Illustration einer Compliance-Verantwortlichen am Laptop mit grafischem Prozess zur Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen – von Gesetzesänderung über Bewertung bis zur Compliance-Dokumentation.

Neue Regulierung – und jetzt? Wie Unternehmen Gesetzesänderungen systematisch in ihre Compliance überführen

Gesetzesänderungen gehören zum Alltag in der EHS-Compliance. Neue Verordnungen treten in Kraft, bestehende werden verschärft, Übergangslisten werden länger. Für Industriekonzerne und KMU- in der Chemie-, Kunststoff- oder Maschinenbaubranche stellt sich dabei jedes Mal dieselbe Frage: Betrifft uns das – und was müssen wir konkret tun?
von Niklaus Renner
13. Mai 2026
von Niklaus Renner
13. Mai 2026

Dieser Artikel zeigt, wie Unternehmen regulatorische Änderungen systematisch erkennen, bewerten und in ihre Compliance-Struktur überführen. Als konkretes Beispiel dient die Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom Oktober 2025 – eine der umfangreichsten Anpassungen des Schweizer Chemikalienrechts der letzten Jahre.

1. Das Grundproblem: Gesetzesänderungen kommen – aber landen sie im System?

Vor In der Theorie ist der Ablauf klar: Eine neue Verordnung tritt in Kraft, das Unternehmen prüft die Relevanz, leitet Massnahmen ab und dokumentiert die Umsetzung. In der Praxis sieht es häufig anders aus.

Gesetzesänderungen werden über unterschiedliche Kanäle kommuniziert – Bundesblatt, Behördenwebsites, Verbandsmitteilungen, Fachnewsletter. Wer diese Kanäle nicht systematisch beobachtet, erfährt von Änderungen oft zu spät: kurz vor Inkrafttreten, im Audit – oder gar nicht.

«Wir haben das Gesetz irgendwo gelesen – aber ob wir es bewertet und ins System übernommen haben, kann ich gerade nicht sagen.»

Das ist kein Ausnahmefall. Es ist die direkte Konsequenz davon, dass regulatorische Beobachtung in vielen Unternehmen keine strukturierte Aufgabe ist, sondern im Tagesgeschäft mitläuft – oder eben nicht.

2. Praxisbeispiel: ChemRRV Revision (Oktober 2025)

Am 29. Oktober 2025 wurde die Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verabschiedet. Ein Teil der Bestimmungen trat bereits am 1. Dezember 2025 in Kraft, weitere Regelungen folgen gestaffelt bis 2035. Die Änderung überführt EU-Recht (REACH-Verordnung, F-Gas-Verordnung) sowie internationales Vertragsrecht (Stockholmer Übereinkommen, Montreal-Protokoll) in Schweizer Recht.

Was diese Revision für Compliance-Verantwortliche besonders anspruchsvoll macht: Die Änderungen betreffen sehr unterschiedliche Stoffgruppen und damit Branchen – von PFAS in Textilien über Kältemittel in Industrieanlagen bis zu Formaldehyd in Holzwerkstoffen. Und die Inkraftsetzung ist gestaffelt über zehn Jahre, mit unterschiedlichen Fristen je Anhang.

Übersicht der wichtigsten Änderungen

ThemaRegelungInkrafttreten
PFAS (PFHxA) in Textilien, Kosmetika, SkiwachsVerbot Herstellung und Inverkehrbringen (Ausnahmen für PSA, Bautextilien)1. Dez. 2025 / 1. Jan. 2026
Flammschutzmittel Dechloran Plus & UV-328 in KunststoffenVerbot Inverkehrbringen und Verwendung (Ausnahmen Luftfahrt, Medizin)1. Jan. 2026
Mikroplastik in Zubereitungen (Kosmetika, Waschmittel, Dünger)Verbot Inverkehrbringen (nicht für Industrieanlagen, nicht für Rezyklate)1. Dez. 2026
Blei in PVCVerbot Inverkehrbringen1. Dez. 2026
Formaldehyd in HolzwerkstoffenHerstellungs- und Inverkehrbringungsverbot über Grenzwerten; Emissionsminderungspflichten1. Jan. 2027
Kältemittel / Schaltanlagen mit HFO, SF₆, FluorketonVerschärfte Anforderungen, Nachfüllverbote ab 2032, Leckageerkennungspflicht1. Jan. 2026 / gestaffelt bis 2035
Schaumstoffe mit ozonschichtabbauenden StoffenHerstellungs-, Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot (Sekundärrohstoff weiter zulässig)1. Jan. 2026

Wichtig: Die gestaffelte Inkraftsetzung bedeutet nicht, dass Handlungsbedarf erst kurz vor dem jeweiligen Datum entsteht. Betroffene Produkte, Prozesse und Lieferketten müssen frühzeitig identifiziert und angepasst werden.

Minimalistische Illustration eines strukturierten Compliance-Systems mit Dokumenten, Kalender, Laptop und Schutzsymbol zur Darstellung regulatorischer Überwachung und nachvollziehbarer Prozesse.

3. Was diese Änderung für betroffene Branchen bedeutet

Die ChemRRV-Revision ist kein reines Chemiethema. Sie betrifft eine breite Palette von Industrieunternehmen und KMU, die Stoffe einsetzen, verarbeiten oder in Verkehr bringen:

Chemie und Kunststoffverarbeitung

Verbote für Mikroplastik, Blei in PVC, Dechloran Plus und UV-328 betreffen direkt Produktion und Inverkehrbringen. Compliance-Verantwortliche müssen prüfen: Welche Stoffe sind in unseren Produkten oder Prozessen enthalten – und fallen sie unter die neuen Verbote oder Ausnahmetatbestände?

Maschinenbau, Industrie und Energieunternehmen

Verschärfte Anforderungen in Bezug auf Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln und Schaltanlagen mit Isoliergasen wie SF₆, HFO oder Fluorketon treffen Hersteller, Betreiber und Recyclingunternehmen. Leckageerkennungssysteme müssen eingerichtet, Nachfüllverbote für Kältemittel ab 2032 einkalkuliert werden. Für neue Schaltanlagen gelten SF6-Verbote seit Anfang 2026.

Recycling und Entsorgung

Recyclingunternehmen, die Schaltanlagen oder Geräte mit luftstabilen Isoliergasen annehmen, müssen die enthaltenen Gase fachgerecht entnehmen und separat entsorgen. Gleichzeitig bleiben Sekundärrohstoffe aus Schaumstoffen und Kunststoff-Rezyklaten von bestimmten Verboten ausgenommen – eine Differenzierung, die im System abgebildet sein muss.

Lebensmittelproduktion und Konsumgüter

Das Mikroplastik-Verbot für Kosmetika, Waschmittel und Dünger ist ab Dezember 2026 wirksam. Unternehmen in diesen Bereichen müssen ihre Rezepturen und Zulieferketten überprüfen.

Sehen Sie, wie COMPLYANT Compliance-Anforderungen branchenspezifisch abbildet:

4. Warum viele Unternehmen Gesetzesänderungen zu spät erkennen

Das Problem liegt selten im fehlenden Willen, regulatorische Entwicklungen zu verfolgen. Es liegt in der Struktur – oder in deren Fehlen.

  • Kein systematisches Monitoring: Wer regulatorische Entwicklungen nicht aktiv beobachtet, erfährt von Änderungen über Umwege – oder erst im Audit.
  • Keine klare Zuständigkeit: Wer ist dafür verantwortlich, neue Gesetze zu identifizieren, zu bewerten und ins System zu übernehmen? Ohne definierte Rolle bleibt diese Aufgabe im Tagesgeschäft liegen.
  • Kein Prozess für die Überführung: Selbst wenn eine Gesetzesänderung erkannt wird: Wie gelangt sie ins Rechtsregister? Wer bewertet die Relevanz? Welche Massnahmen werden abgeleitet? Ohne definierten Prozess bleibt diese Frage offen.
  • Gestaffelte Fristen als Falle: Regelungen wie die ChemRRV-Revision mit Fristen bis 2035 erzeugen ein falsches Gefühl von Zeit. Betroffene Produkte und Prozesse müssen aber heute bereits identifiziert werden – nicht kurz vor dem Stichtag.

«Nicht die Gesetzesänderung ist das Problem. Das Problem ist der fehlende Prozess, der sie ins Unternehmen bringt.»

5. Der systematische Umgang mit regulatorischen Änderungen

Wer Gesetzesänderungen strukturiert verarbeiten will, braucht einen definierten Prozess – der unabhängig von der jeweiligen Verordnung funktioniert:

  1. Beobachten: Regulatorische Entwicklungen werden systematisch verfolgt – über definierte Kanäle (Bundesblatt, BAFU, Verbände, Fachpublikationen) mit klarer Zuständigkeit im Unternehmen.
  2. Identifizieren: Neue oder geänderte Anforderungen werden erfasst und initial eingeordnet: Welche Verordnung? Welche Artikel? Welcher Geltungsbereich? Welche Fristen?
  3. Bewerten: Die Relevanz für den eigenen Betrieb wird systematisch geprüft – nach einheitlichen Kriterien. Gilt diese Anforderung für unsere Tätigkeiten, Stoffe, Standorte? Welche Ausnahmebestimmungen könnten gelten?
  4. Überführen: Relevante Anforderungen werden ins Rechtsregister übernommen, mit Verantwortlichkeit und Frist versehen. Massnahmen werden abgeleitet und terminiert.
  5. Nachweisen: Die Umsetzung wird dokumentiert – so, dass sie im ISO-Audit nachvollziehbar und prüfbar ist.

Dieser Prozess gilt für jede Gesetzesänderung – ob im Chemikalien- oder Umweltrecht, Arbeitssicherheitsrecht, Energierecht oder Lebensmittelrecht. Was sich ändert, ist der Inhalt. Die Logik bleibt dieselbe.

Wie COMPLYANT regulatorische Updates automatisch integriert:

6. Fazit

Gesetzesänderungen wie die ChemRRV-Revision sind keine Ausnahme – sie sind die Regel. Verordnungen werden laufend angepasst, EU-Recht wird in nationales Recht überführt, internationale Abkommen verlangen neue Massnahmen. Für Compliance-Verantwortliche in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ist das eine Daueraufgabe.

Der entscheidende Unterschied liegt nicht darin, ob ein Unternehmen von einer Änderung weiss. Er liegt darin, ob ein System vorhanden ist, das diese Änderung systematisch bewertet, überführt und dokumentiert – bevor das nächste ISO-Audit sie in Form einer Abweichung sichtbar macht.

«Wer regulatorische Änderungen erst im Audit kennenlernt, hat keinen Prozess. Wer sie systematisch verarbeitet, hat Compliance.»

Häufige Fragen

Was sind Gesetzesänderungen in der EHS-Compliance und wie erkenne ich sie?

Gesetzesänderungen im EHS-Bereich werden über das Bundesblatt, Behördenwebsites (BAFU, BAG, SECO, SUVA), Verbandskanäle und Fachnewsletter kommuniziert. Für Industrieunternehmen besonders relevant sind Anpassungen des Umweltrechts (ChemRRV, USG, LRV), der Arbeitssicherheitsgesetzgebung (ArGV 1-5, VUV) sowie EU-Verordnungen, die in Schweizer Recht überführt werden oder bei Handelsbeziehungen mit der EU greifen.

Was ist die ChemRRV und wen betrifft sie?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) regelt den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen in der Schweiz. Sie betrifft primär Unternehmen in der Chemie, Kunststoffverarbeitung, im Maschinenbau, in der Lebensmittelproduktion, im Recycling und in der Energiewirtschaft – also überall dort, wo gefährliche Stoffe eingesetzt, verarbeitet oder in Verkehr gebracht werden.

Was ändert sich mit der ChemRRV Revision (2025)?

Die Änderung III vom Oktober 2025 bringt neue Verbote und Beschränkungen für PFAS in Textilien und Kosmetika, Mikroplastik in Zubereitungen, Blei in PVC, Formaldehyd in Holzwerkstoffen, Flammschutzmittel sowie Kältemittel und Schaltanlagen mit HFO, SF₆ und Fluorketon. Die Inkraftsetzung ist gestaffelt – erste Regelungen galten ab Dezember 2025, weitere folgen bis 2035.

Wie überführe ich Gesetzesänderungen systematisch in meine Compliance-Struktur?

Der Prozess umfasst fünf Schritte: Beobachten (regulatorische Kanäle systematisch verfolgen), Identifizieren (neue Anforderungen erfassen und Relevanz für den eigenen Betrieb prüfen), Bewerten (Erfüllung prüfen), Überführen (ins Rechtsregister übernehmen, Massnahmen ableiten) und Nachweisen (Umsetzung auditfähig dokumentieren). Dieser Prozess gilt für jede Verordnung – der Inhalt ändert sich, die Logik bleibt.

Was bedeuten gestaffelte Inkraftsetzungen für mein Compliance-Management?

Gestaffelte Fristen – wie bei der ChemRRV Revision mit Terminen bis 2035 – erzeugen oft ein falsches Gefühl von Sicherheit. Betroffene Produkte, Anlagen, Prozesse und Lieferketten müssen frühzeitig identifiziert werden, da Anpassungen Zeit brauchen. Wer erst kurz vor dem Stichtag handelt, gerät unter Druck.

Wie hilft eine Compliance Software bei regulatorischen Änderungen?

Eine EHS Compliance Software wie COMPLYANT integriert regulatorische Updates laufend in das Rechtsregister – mit Bewertung der Betriebsrelevanz, Ableitung von Massnahmen und auditfähiger Dokumentation. So landen Gesetzesänderungen nicht im Briefkasten, sondern direkt im System – und damit bei den Zuständigen.

Über den Autor

Niklaus Renner
Bereichsleiter Compliance Management / Auditor SENS eRecycling / dipl. Umwelt-Natw. ETH

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